Dämmarbeiten der unterschiedlichsten Materialien.
Egal ob EPS (Styropor) oder Mineralwolle. Wir beraten Sie gerne, erklären Ihnen die Unterschiede
und finden das passende Förderprogramm.
Eine schöne Fassade – farblich und in der Struktur individuell auf das Gesamtbild abgestimmt – ist die Visitenkarte jedes Hauses.
Ob heiße Sommernächte, windig feuchte Herbsttage oder frostige Wintertage: Eine gedämmte Fassade schafft zu jeder Jahreszeit ein Wohlfühlklima im Haus und spart zudem Heiz- und Instandhaltungskosten.
Nach dem Motto: „Wenn schon, denn schon!“ sollte jeder Haus- und Wohnungseigentümer handeln, wenn es um die Frage nach der Instandsetzung der Fassade geht. Denn nur, wer über rein kosmetische Aspekte hinaus in die energetische Sanierung investiert, kann von beträchtlichen Energieeinsparungen und der Erhöhung des Wohnkomforts profitieren.
Mit einer energetischen Sanierung gewinnt man nicht nur Energie, Wärme und Wertigkeit, sondern vor allem auch mehr Lebensqualität.
Der Wert einer Immobilie bemisst sich jedoch zunehmend nach „unsichtbaren“ Kriterien wie der Energieeffizienz und dem Wohnklima in den Innenräumen. Hier spielen nicht nur die Anforderungen aus Energieeinsparverordnung eine zentrale Rolle, sondern vor allem die Explosion der Kosten fossiler Energieträger, wie Gas, Heizöl, etc., die sich täglich bemerkbar machen.
Der technische Aufwand für eine energetische Sanierung ist oft nicht viel größer als für eine kosmetische Sanierung.
Denn eine Baugerüst und die entsprechenden Untergrundvorbehandlungen sind zum Beispiel schon für eine Fassadenerneuerung nötig. – je nach Art des vorhandenen Zustands ist sogar eine Armierungsschicht und zum Schluss ein Edelputz nötig.
Da lohnt sich die Zusatzinvestition und die Montage eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS), das sich bereits nach kurzer Zeit amortisiert und zudem die Wohnqualität spürbar steigert. Die Bereitstellung von Fördergeldern und eines Darlehns durch Bund und Länder unterstützen besonders private Investoren in Ihrer Entscheidung für ein ganzheitliches Sanierungskonzept.
Wir als mittelständiger Maler- und Stuckateurbetrieb verfügen über mehr als 30jährige Erfahrung im Bereich des Wärmedämmverbundsystems (WDVS).
So bieten wir unseren Kunden eine fachlich einwandfreie und systemgerechte Verarbeitung des WDV-Systems.
Private und öffentliche Bauherren schätzen die ideenreichen Konzepte, die Flexibilität sowie die Innovationskraft unseres Unternehmens.
Fällt die Entscheidung für eine Fassadeninstandsetzung als Sanierungsmaßnahme?
Rufen Sie uns an!
Förderprogramm
Eine Fassadendämmung ist auch mit Kosten verbunden - Nutzen Sie deshalb die Förderprogramme der Bund und Länder - wir beraten Sie hier gerne!
Mit einer Wärmedämmung spart man nicht nur später bei den Heizkosten, sondern auch gleich bei der Sanierung.
Denn mit über 40% bilden die Außenwände eines Hauses den größten Flächenanteil an der Gebäudehülle. Hierdurch geht viel Wärme und dadurch auch Heizenergie verloren. Diese Energieverluste kosten nicht nur bares Geld, sondern Schaden auch der Umwelt. Mit einer Wärmedämmung reduzieren sich diese Verluste und Sie tragen aktiv zum Kilmaschutz bei.
Hier erhalten Sie in Kürze eine Übersicht der aktuellen Förderungen für die Wärmedämmung:
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Steuerbonus
BAFA-Zuschuss:
Hier können Sie die Fassadendämmung als Einzelmaßnahme umsetzen und einen Zuschuss für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragen.
Ein zusätzlicher Bonus ist möglich, wenn die Fassadendämmung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten ist.
KfW-Förderung:
Bei der KFW als komplett-Paket mit Erneuerung der Heizung, Fenster, Dach, etc. und das anbringen der Fassadendämmung erhalten Sie einen zinsgünstigen Förderkredit mit einem Tilgungszuschuss.
Steuerbonus:
Die Steuerermäßigung kann für die Einzelmaßnahme der Fassadendämmung in Anspruch genommen werden und ist über die jährliche Steuererklärung ohne aufwendige Beantragung anrechenbar.
Hier können bist zu 20% der Aufwendungen (max. 40.000 Euro) über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden.